Die Treppenlaufbreite ist die horizontale Strecke der einzelnen Stufen, z.B. zwischen Wand und Geländer. Der technischen Baubestimmungen zufolge darf der Einbau eines Treppenliftes die Treppenmindestlauftbreite von 100cm nicht wesentlich einschränken. Diese Bestimmungen gelten für sogenannten „notwendige Treppen„, d.h. Treppen, die Teil des Rettungsweges sind.
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Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht