Seit dem 1. Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit über ein neues System eingeschätzt, dem NBA (Neues Begutachtungsassessment).
In einem Fragebogen wird in 8 Modulen Bezug zu den verschiedenen Lebensbereichen genommen. Die lauten wie folgt:
Nur die ersten 6 Module sind für die Einstufung in einen Pflegegrad von Relevanz.
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