Ein Pflegegrad dient der Einstufung einer Pflegebedürftigen Person gemäß der Pflegekassen. Im Zuge der Pflege-Reform 2017 und des Pflegestärkungsgesetzes 2 lösen die Pflegegrade ab dem 01.01.2017 die vorherigen Pflegestufen ab. Anlass hierfür war insbesondere die Berücksichtigung psychischer Erkrankungen im Pflegeversicherungssystem. Bisher waren lediglich auf körperlichen Erkrankungen im Fokus des Pflegestärkungsgesetzes. Die bisherigen Pflegestufen 0-3 werden mit fünf neuen Pflegegraden übersetzt. Pflegegrade dienen im Allgemeinen zur Einstufung der Schwere der Beeinträchtigung. Anhand dieser Einstufung wird die Versorgung durch entsprechende Pflegegelder der Pflegeversicherungen gesichert. Der Pflegegrad wird von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Anhand des neuen Suchinstruments NBA wird nach einem Punktesystem bewertet, um welchen Pflegegrad es sich bei der pflegebedürftigen Person handelt.
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