Durch das Pflegestärkungsgesetz 3 spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle bei der Beratung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen und deren pflegenden Angehörigen. Sie sollen durch das Gesetz die Beratungsangebote in ihrem Stadt- und Kreisgebiet koordinieren und haben zudem das Rechte Pflegestützpunkte für Hilfsbedürftige zu gründen.
Durch das Pflegestärkungsgesetz 3 haben die Krankenkassen außerdem mehr Prüfrechte bei betrugsverdächtigen Pflegediensten. Auch bei der Kostenübernahme für die Pflege von Menschen gab es durch das PSG 3 Änderungen.
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