Seit Januar 2017 gibt es mit der Pflegereform neue Änderungen für Pflegebedürftige und deren Familien. Durch die Pflegereform wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit um einiges erweitert. So werden nun unter anderem psychischen und geistige Einschränkungen mehr berücksichtigt. Dies dient zur besseren Versorgung von Demenz- und Alzheimerkranken und einer sinnvoller Unterstützung der Angehörigen.
Mit der Pflegereform haben sich nicht nur die Geldbeträge geändert, sondern auch die Pflegestufen wurde durch Pflegegrade ersetzt. Für Menschen, die schon Pflegeleistungen bezogen, änderte sich nichts, da ihre Ansprüche mit in das neue System übernommen wurden.
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