Als Pflegeperson gilt, wer Pflegebedürftigen mit einer Mindestpflegegrad von 2 regelmäßig in deren häuslicher Umgebung hilft. Diese Pflege gilt als ehrenamtliche Tätigkeit. In diesem Fall bedeutet es, dass die Pflegeperson für ihre Tätigkeiten maximal das Pflegegeld dem jeweiligen Pflegegrad als Vergütung erhält.
Häufig sind Pflegepersonen Angehörige, wie zum Beispiel der Ehepartner, die Schwiegerkinder oder Verwandte des Pflegebedürftigen. Aber auch Nachbarn, Freunde, Bekannte oder sonstige Personen können eine Pflegeperson sein.
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