Je nach dem Pflegegrad, den ein pflegebedürftiger Mensch besitzt, kann er Pflegeleistungen von der Pflegekasse erhalten. Neben dem Pflegegrad sind die Leistungen der Pflegeversicherung außerdem davon abhängig, ob die Pflege durch Angehörige, einen Pflegedienst, teilstationär oder vollstationär durchgeführt wird.
Falls Sie gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person einen Pflegegrad beantragt haben und nun überlegen, ob die Pflege von zuhause erfolgen soll oder die Person in einem Pflegeheim gepflegt werden soll, ist klug sich zu vergewissern welche Kosten die Plegekasse übernimmt.
Pflegeleistungen sind im allgemeinen finanzielle Hilfen für pflegebedürftige Personen. Laut des Gesetzes ist eine Person pflegebedürftig, sobald sie einen anerkannten Pflegegrad besitzt.
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