Seit dem 1. Januar 2017 gibt es insgesamt 5 offiziell anerkannte Pflegegrade: 1, 2, 3, 4, 5. Somit können Pflegebedürftige noch besser eingestuft werden, was insbesondere für Personen mit Demenz von großem Vorteil ist.
Durch ein Prüfverfahren der NBA wird die Pflegebedürftigkeit anhand eines Punktesystems ermittelt und man wird bei Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit in einen Pflegegrad eingestuft.
Für die Leistungen der Krankenkassen wird nicht mehr zwischen körperlicher und geistiger Pflegebedürftigkeit unterschieden, sondern von dem Pflegegrad.
Alle Pflegebedürftigen, welche 2016 schon in einer Pflegestufe waren, müssen nicht erneut begutachtet werden. Sie werden direkt in einen Pflegegrad eingewiesen.
Zurück zur
Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht