Pflegegrad 2 ist einer der insgesamt fünf Pflegegrade.
Die Pflegegrade lösen infolge des Pflegestärkungsgesetzes der ehemaligen Pflegestufen ab.
Der Pflegegrad 2 kennzeichnet die Pflegebedürftigkeit bei erheblicher Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Ob ein Pflegegrad 2 in Frage kommt, wird von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschätzt. Dies wird anhand von sechs Modulen beurteilt. Die Pflegegrade dienen vor allem der Sicherung von Pflegegeldern, die von den Pflegeversicherungen ausgezahlt werden müssen.
Betreuungsbedürftigen, die Zuhause gepflegt werden, steht eine Pflegeleistung in Höhe von mind. 316 EUR/mtl. zu.
Zurück zur
Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht