Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegekassen. Das gesetzliche Pflegegeld dient zur Sicherstellung der häuslichen Pflege. Laut dem Pflegeversicherungsgesetz soll die Pflegeperson mit dem Geld alle körperbezogenen Pflegemaßnahmen, die pflegerische Betreuung und die Organisation und Hilfe im Haushalt finanzieren.
Oftmals reicht das Pflegegeld nicht für die kompletten Pflegemaßnahmen aus. Somit kann die Pflegeversicherung nicht für die kompletten Kosten aufkommen, sondern nur für einen Anteil. Je höher der Pflegebedarf ist, desto mehr Eigenleistungen müssen für die Pflege aufgebracht werden.
Zunächst bekommt der oder die Pflegebedürftige das Pflegegeld ausgezahlt. Die pflegebedürftige Person ist hierbei nicht verpflichtet, das erhaltene Pflegegeld an die Pflegeperson weiterzugeben. Der Pflegebedürftige darf selbst entscheiden, wie er oder sie das Geld verwendet, also wen er bezahlt und wie hoch.
Zurück zur
Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht