Nachdem man einen Antrag auf eine Pflegestufe gestellt hat, wird man automatisch in eine der Pflegestufen eingestuft. Zur korrekten Einstufung wird das sogenannte MDK-Gutachten verwendet (MDK = Medizinischer Dienst der Krankenkasse). Der Gutachter muss hierbei nicht unbedingt vom MDK kommen, sondern kann auch von der Pflegekasse beauftragt sein. Zudem muss der Gutachter nicht ein Arzt sein. Somit kann das Gutachten auch von Pflegefachkräften durchgeführt werden.
Es ist sehr empfehlenswert, dass Sie sich intensiv auf das Gutachten vorbereiten. Denken Sie dabei immer daran, worauf der Gutachter fokussiert ist. Er achtet darauf was Sie nicht können, ihn interessiert nicht was der Pflegebedürftige alles kann. Er beruft sich bei seiner Bewertung vor allem auf die Grundpflege.
Es ist übrigens sehr wichtig, dass der Antrag vom Pflegebedürftigen selbst und nicht von einer Pflegeperson gestellt wird. Falls die pflegebedürftige Person ihren Antrag nicht selber stellen kann, muss eine Vollmacht ausgestellt werden.
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