Fluchtwege sind in Deutschland in der ASR A2.3 geregelt. Bei einem Fluchtweg handelt es sich um einen durch selbstleuchtende oder beleuchtete Piktogramme gekennzeichneten Weg, welcher besonders schnell und sicher eine Flucht ins Freie oder in einen gesicherten Bereich ermöglicht.
Meistens sind Fluchtwege in Gebäuden zu finden. So ermöglichen sie z. B. im Falle eines Brandes oder einer Panik eine schnelle Flucht aus dem betroffenen Gebäude in die Sicherheit. Einen direkten Ausgang in einen gesicherten Bereich bezeichnet man hierbei als Notausgang.
Damit eine schnelle Flucht gewährleistet ist, dürfen Fluchtwege weder verstellt noch verschlossen werden. Auch dürfen sie Personen nicht verletzen und bei starkem Rauch muss der Verlauf weiterhin erkennbar bleiben.
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