Die bauaufsichtlichen Anforderungen beziehen sich auf den Brandschutz, welcher nochmals ausführlich in allen 16 Landesbauordnungen geregelt wird. Grundsätzlich wird in der Musterbauordnung von allen Ländern gefordert, dass Gebäude und bauliche Anlagen so anzuordnen und zu errichten sind, dass der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt wird. Zudem müssen im Falle eines Brandes, Menschen und Tiere gerettet werden können. Auch müssen wirksame Löscharbeiten möglich sein.
In den Landesbauordnungen sind detaillierte Anforderungen an Bauteile und Bauprodukte festgelegt, welche dem Brandschutz dienen. Um die Anforderungen der Musterbauordnung zu erfüllen, werden an Gebäude und Bauteile zahlreiche Einzelanforderungen gestellt. Nach der Musterbauordnung werden z. B. Gebäude in 5 verschiedene Gebäudeklassen unterteilt.
Zurück zur
Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht