Während der Bauplanung eines Hauses oder einer Wohnung ist es möglich den Fokus auf Barrierefreiheit zu legen, sodass eine spätere Umgestaltung oder Renovierung nicht mehr notwendig ist.
Beim Entwurf des Grundrisses sollten anstatt verwinkelten Räumen eher große Flächen verwendet werden, die es auch Rollstuhlfahrern ermöglichen den Wohnraum ohne Probleme zu nutzen. So sollten Durchgänge und Nischen zum Beispiel eine Mindestbreite von 90cm besitzen, da Rollstühle für gewöhnlich eine Breite von 70cm haben. Wendemöglichkeiten sollten zudem mindestens 150cm breit und tief sein. Diese Mindestmaße sind für öffentliche Räume gesetzlich vorgeschrieben.
Hierzu auch: Treppenmindestlaufbreite
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