Falls pflegebedürftige Menschen aufgrund der Umstände der Wohnung nicht effektiv oder überhaupt betreut werden können, können Umbaumaßnahmen der Wohnung nötig sein. Diese Umbaumaßnahmen beinhalten zum Beispiel Türverbreiterungen oder eine Absenkung der Fenstergriffe. Auch ein rutschfester Boden und ein Austausch der Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche zählen zu solchen Maßnahmen.
Wohnraumanpassende Maßnahmen können von Pflegekassen um bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden, ebenso ein Umzug in eine geeignetere Unterkunft für den Pflegebedürftigen.
Diese Leistungen kommen aber nur dann in Frage, falls kein anderer Leistungsträger die Kosten übernimmt.
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