Der Pflegegrad 3 ist einer von insgesamt fünf Pflegegraden.
Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes 2 lösen die Pflegegrade die ehemaligen Pflegestufen ab.
Der Pflegegrad 3 kennzeichnet die Pflegebedürftigkeit bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Ob ein Pflegebedarf gemäß der Pflegestufe 3 vorliegt, wird anhand des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Die Einstufung folgt durch die Beurteilung in sechs Modulen. Pflegegrade dienen insbesondere der Sicherung von Pflegegeldern, die von den Pflegekassen ausgezahlt werden müssen.
Betreuungsbedürftigen, die von Zuhause aus gepflegt werden, steht eine Pflegeleistung in Höhe von 545 EUR/mtl. zu.
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