Der Pflegegrad 4 ist einer von insgesamt fünf Pflegegraden.
Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes 2 ersetzen die Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen.
Der Pflegegrad 4 entspricht schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der Betreuungsbedürftigen Person. Ob ein Pflegebedarf entsprechend des Pflegegrades 4 vorliegt, wird von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beurteilt. Die Einstufung wird anhand von sechs Modulen beurteilt. Pflegegrade dienen im Allgemeinen der Sicherung von Pflegeleistungen, die von den Pflegekassen ausgezahlt werden müssen.
Betreuungsbedürftigen, die von Zuhause aus gepflegt werden, steht ein Pflegegelde in Höh von 728 EUR/mtl. zu.
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