Oftmals ist man bei der Pflege von Angehörigen auf fremde Hilfe angewiesen. Hierbei sind die Leistungen der Pflegeverischerung sehr wichtig für die Betroffenen. Diese Leistungen sind durch das erste Pflegestärkungsgesetz (eingeführt 1. Januar 2015) beträchtlich erhöht worden. Die Zuschussbeträge sind je nach Pflegestufe unterschiedlich. Sie reichen von 123 EURO monatlich bis hin zu 728 EURO monatlich. Die Pflegebedürftigkeit des Zuschussanwärters wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder von anderen unabhängigen Gutachtern festgelegt.
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