Das Pflegeversicherungsgesetz, welches 1994 eingeführt wurde und jedem Pflegebedürftigen zur Verfügung steht, regelt das Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Hilfsmittel, die zur Erleichterung der Alltagsbewältigung eingesetzt werden. Je nach Pflegegrad (1-5) gibt es Pflegegeld zwischen 0-901
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