Die SVLFG ist Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Die ehemals eigenständigen regionalen landwirtschaftlichen Sozialversicherungen, Berufsgenossenschaften, Alterskassen, Krankenkassen und Pflegeverbände, wurden seit dem 1. Januar 2013 in den neuen Träger mit der Bezeichnung SVLFG eingegliedert.
Die SVLFG ist die Kurzbezeichnung für „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“. Diese besteht nun aus den Versicherungszweigen Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Altersklasse, Krankenkasse und Pflegekasse.
Bei der SVLFG handelt es sich um eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie untersteht also direkt dem Bund. Jedoch herrscht auch hier Selbstverwaltung, welche durch die Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesversicherungsamtes kontrolliert wird. Nach außen hin tritt die SVLFG weiterhin als Landwirtschaftliche Krankenkasse auf.
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