In den meisten Fällen ist ein Gutachten notwendig, das aussagt, dass eine Person tatsächlich einen Treppenlift benötigt, damit Zuschüsse genehmigt werden. So ein Gutachten kann man zum Beispiel vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erhalten.
Neben einem Gutachten wird oftmals ein konkretes Angebot verlangt, das die genauen Kosten der Herstellung und Installation des Liftes auflistet. Ein solches Angebot kann man sich bei einem Treppenlifthändler während eines kostenlosen Beratungstermins erstellen lassen.
Wenn die Einordnung in einen Pflegegrad durch den MDK erfolgt ist, gibt es mehrere Zuschussmöglichkeiten aus denen man wählen kann. Bei dieser Auswahl ist in der Regel der MDK und der Treppenlifthändler behilflich.
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