Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist der medizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Krankenkasse, sowie für die Pflegeversicherung in Deutschland.
Damit die Leistungen für den Versicherten ausreichend und wirtschaftlich positiv sind, werden die gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse unterstützt durch den MDK mit seiner medizinischen und pflegerischen Kompetenz. Zum Aufgabenbereich der Begutachtung für die Krankenkasse gehört die Klärung der Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitationsleistungen, Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln, die Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung, als auch die der häuslichen Krankenpflege.
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