Menschen, die eine Beeinträchtigung in ihrer Bewegungsfähigkeit aufweisen, werden als Gehbehinderte bezeichnet. Gehwege und Straßenverkehr entpuppen sich als große Gefahr. Es wird dabei davon ausgegangen, dass eine Strecke von 2km nicht ohne Hilfe gegangen werden kann. Gehbehinderte erhalten einen Ausweis, das sogenannte Merkzeichen. Jedes Merkzeichen hat ein bestimmtes Buchstabenkürzel. Die Kürzel haben unterschiedliche Bedeutungen und sind klar voneinander zu unterscheiden.
Das Merkzeichen G steht für die Gehbehinderung. Jedoch handelt es sich bei der Gehbehinderung um verschiedene Faktoren, welche die Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit auslösen. Auch innerliche Schäden/Verletzungen, wie zum Beispiel die Versteifung des Kniegelenks werden mit dem Markenzeichen G gekennzeichnet. Hierbei erhält jede Verletzung eine Gradanzahl, der sogenannte Grad der Behinderung, um die Intensivität der Behinderung genauer zu ermitteln. Die Gradanzahl der Versteifung des Kniegelenks liegt bei 40 GdB. Der Grad der Behinderung kann eine Zahl bis zu 100 erteilt werden/betragen. Das Merkzeichen aG steht für die außergewöhnliche Gehbehinderung und wird Menschen zugewiesen, die nicht ohne fremde Hilfe einen Weg zurücklegen können. Die Gradanzahl liegt hierbei bei 80 GdB.
Zurück zur
Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht