Unter DIN 18065 versteht man eine anerkannte Regel der Technik, welche in allen Bundesländern mit Ausnahme von NRW Anwendung findet. Unter der öffentlich rechtlich eingeführten Baubestimmung DIN 18065 werden Anforderungen zur Planung und zum Bauen von Treppen aufgelistet.
Es werden in DIN 18065 detaillierte Angaben zu den Handläufen der Treppen, deren Höhe, Breite und Verlauf gemacht. Auch die nutzbare Laufbreite der Treppe, sowie die Seitenabstände vom Geländer werden hier konkretisiert. Zum Schutz von vor allem Kleinkindern sind auch Geländerhöhen festgelegt. Steigung und Auftritt einer Treppe unterliegen besonders strengen Gesetzen. So beträgt die maximale Steigung bei notwendigen Treppen mit einer Laufbreite von 1000 mm maximal 190 mm.
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Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht