Um im Falle einer Krankheit von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Gebrauch zu machen, muss diese Krankheit als Berufskrankheit in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sein.
Berufskrankheiten können durch Chemikalien, physikalischen Einwirkungen, Lärm, Staub und vieles mehr verursacht werden. Jedoch müssen diese Erkrankungen nach Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden. Personengruppen müssen also während ihrer jeweiligen Tätigkeit besonders stark von den jeweiligen Erkrankungen gefährdet werden, da sie den Ursachen stärker ausgesetzt sind, als der Rest der Bevölkerung.
Ob es sich bei einer Erkrankung um eine Berufskrankheit handelt, überprüft der Unfallversicherungsträger. Bei einer anerkannten Berufskrankheit, hat man Anspruch auf umfassende Leistungen der Unfallversicherung.
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