Die Bauordnung der Länder gibt konkrete Regeln und Maße zum Thema barrierefreies Bauen vor. So müssen z.B. die Wohnungen mindestens eines Geschosses bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. Darunter versteht man, dass alle wichtigen Räume mit dem Rollstuhl selbständig erreichbar sind. Auch müssen nach der Bauordnung öffentliche Bauanlagen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Menschen mit Kleinkindern barrierefrei erreichbar sein. Diese sind unter anderem Kultur- und Bildungseinrichtungen, sowie Sport- und Freizeitstätten.
Falls diese und weitere Anforderungen jedoch aufgrund von schlechten Geländeverhältnissen, ungünstiger Bebauung oder zu großem Mehraufwand nicht realisierbar sind, so gilt für die Bauordnung eine Ausnahme.
Zurück zur
Gebraucht Treppenlift Glossar Übersicht