Per Definition liegt eine Arbeitsunfähigkeit dann vor, wenn der Arbeitnehmer seiner zuletzt ausgeführten Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr nachkommen kann. Hierbei bezieht sich eine Arbeitsfreistellung nur auf genau diese Tätigkeit. So wird beispielsweise eine Person mit einem gebrochenen Bein tendenziell eher krankgesprochen, wenn er eine Tätigkeit ausübt, bei der er wenig sitzt und sich viel bewegt muss.
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